AGB

Allgemeine Bedingungen für Geschäftsbeziehungen von formdialog


I Grundlegendes

  1. Die hier aufgeführten Bedingungen regeln sämtliche Vereinbarungen bezüglich beratender und gestaltender Dienstleistungen durch das Unternehmen formdialog, geleitet von Olya Dikow, ansässig in Moserstr. 15 64285 Darmstadt (im Folgenden "formdialog" genannt), gegenüber seinen Kunden (fortan "Kunde" genannt). Diese Bedingungen dienen als Grundlage für alle zukünftigen Verträge mit demselben Kunden, ohne dass formdialog jedes Mal darauf hinweisen muss. Bei Änderungen dieser Bedingungen wird formdialog den Kunden umgehend benachrichtigen.

  2. Diese Bedingungen sind nicht auf Verträge mit Endverbrauchern anwendbar.

  3. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen des Kunden sind nur gültig, wenn formdialog diesen schriftlich zustimmt. Diese Zustimmung ist stets erforderlich, auch wenn formdialog in Kenntnis der Kunden-AGB seine Dienste ohne Vorbehalt erbringt. Individuelle Absprachen mit dem Kunden (einschließlich Zusatzvereinbarungen, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen Bedingungen. Für solche Absprachen ist eine schriftliche Vereinbarung oder eine schriftliche Bestätigung durch formdialog entscheidend. Wesentliche Erklärungen und Mitteilungen des Kunden an formdialog nach Vertragsabschluss müssen schriftlich erfolgen, um wirksam zu sein.

  4. Bevollmächtigte von formdialog sind nicht autorisiert, mündliche Zusatzvereinbarungen zu treffen. Derartige Vereinbarungen benötigen für ihre Gültigkeit immer eine schriftliche Bestätigung durch formdialog.

  5. Als Gerichtsstand gilt Darmstadt. formdialog hat zudem das Recht, Klage am Sitz des Kunden zu erheben.

  6. Die geschäftlichen Beziehungen zwischen formdialog und dem Kunden unterliegen dem deutschen Recht. Die Anwendung internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts, ist ausgeschlossen.


II Dienstleistungen von formdialog

  1. formdialog spezialisiert sich auf Strategieberatung und Design für Architekten und andere kreative Büros. Der Kunde beauftragt formdialog mittels spezifischer Vereinbarungen ("Auftrag") zur Durchführung dieser Dienstleistung. formdialog begleitet den Kunden nicht nur bei Ihrer Markenidentität, sondern unterstützt den Kunden auch bei der Gestaltung der visuellen Erscheinung.

  2. Die genauen Dienstleistungen sind in der Auftragsbestätigung und gegebenenfalls in den dazugehörigen Anhängen festgelegt, welche Bestandteile des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrags sind.


III Beauftragung

  1. Sofern nicht anders vereinbart, bleibt formdialog an seine Angebote eine Woche gebunden. Eine längere Bindungsfrist kann individuell vereinbart werden.

  2. Verträge und andere Absprachen werden gültig, sobald sie vom Kunden schriftlich oder per E-Mail angenommen werden.

  3. formdialog behält sich die Rechte an ihren Angeboten vor, einschließlich Eigentums- und Urheberrechten. Ohne ausdrückliche Zustimmung dürfen diese nicht teilweise kopiert oder Dritten zugänglich gemacht werden, besonders wenn sie als "vertraulich" gekennzeichnet sind. Vor der Weitergabe an Dritte benötigt der Kunde eine ausdrückliche, schriftliche Genehmigung von formdialog.


IV Auftragsdurchführung, Änderungsanforderungen

  1. formdialog organisiert und führt die im Auftrag festgelegten Dienstleistungen selbstständig und eigenverantwortlich durch. Die Bestimmung über die Art, den Verlauf und die Einteilung der Arbeiten, einschließlich der Anzahl der eventuell einzusetzenden Mitarbeiter, obliegt formdialog, sofern nicht im Auftrag anders bestimmt.

  2. formdialog verpflichtet sich, jeden Auftrag gemäß den Prinzipien ordnungsgemäßer Berufsausübung und dem aktuellsten Stand der Technik zu erfüllen, um eine zweckmäßige und ökonomische Lösung zu gewährleisten.

  3. Der Kunde kann Änderungen am Inhalt und Umfang der Dienstleistungen fordern, ausgenommen sind bereits erbrachte Leistungen. Bei signifikanten Änderungen wird formdialog die daraus resultierenden zeitlichen Verzögerungen und den Mehraufwand ermitteln, und die Parteien werden sich über eine Vertragsanpassung einigen. Kommt keine Einigung zustande, kann formdialog das Änderungsbegehren ablehnen. Mehrkosten für vom Kunden nicht zu vertretende Leistungsänderungen dürfen von formdialog nicht gefordert werden. Jede Änderung der Leistung muss vor deren Beginn in einer schriftlichen Zusatzvereinbarung festgehalten werden, die die zusätzliche Vergütung und mögliche Änderungen im Zeitplan enthält.


V Termine

  1. Termine für die Leistungserbringung werden individuell vereinbart oder von formdialog in der Auftragsbestätigung genannt. Die Einhaltung der Termine durch formdialog setzt die Erfüllung der vertraglichen Pflichten durch den Kunden voraus. Auch bei schriftlicher Mitteilung sind angegebene Termine von formdialog als unverbindlich zu betrachten. Das Verstreichen von Fristen entbindet den Kunden nicht von der Pflicht, eine angemessene Nachfrist für die Leistungserbringung zu setzen und anzukündigen, dass er die Leistung nach Fristablauf ablehnen wird, es sei denn, formdialog hat eine Frist oder einen Termin ausdrücklich als "verbindlich" gekennzeichnet. Über vorhersehbare Verzögerungen oder die drohende Überschreitung von Terminen wird formdialog den Kunden informieren, sobald diese absehbar sind.

  2. Kann formdialog aus nicht zu vertretenden Gründen (z.B. höhere Gewalt) verbindliche Termine nicht einhalten, informiert sie den Kunden unverzüglich und nennt einen voraussichtlich neuen Termin. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Frist nicht verfügbar, darf formdialog vom Auftrag teilweise oder ganz zurücktreten; eine vom Kunden geleistete Gegenleistung wird umgehend erstattet.

  3. Der Leistungsverzug richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, wobei eine Mahnung durch den Kunden stets erforderlich ist.

  4. Wenn formdialog die Erstellung eines Werks schuldet, ist der Kunde verpflichtet, dieses unverzüglich nach Fertigstellung abzunehmen, sofern die Abnahme aufgrund der Beschaffenheit des Werks nicht offensichtlich ausgeschlossen ist. formdialog kann dem Kunden eine angemessene Frist zur Abnahme setzen. Ein Abnahmeprotokoll wird erstellt und von beiden Vertragsparteien unterschrieben. Die Abnahme gilt als stillschweigend erteilt, wenn das Werk ohne wesentliche Mängel bereits vertragsgemäß genutzt wird. Die Abnahme kann wegen unwesentlicher Mängel nicht verweigert werden. Gleichwertig zur Abnahme ist es, wenn der Kunde das Werk innerhalb einer von formdialog gesetzten Frist nicht annimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist.


VI Mitwirkungspflichten

  1. Der Kunde benennt gegebenenfalls einen Verantwortlichen für alle Fragen im Rahmen der Auftragsdurchführung.

  2. Er verpflichtet sich, formdialog angemessen zu unterstützen und alle für die Leistungserbringung notwendigen Daten, Dokumente, Informationen und Vorlagen rechtzeitig bereitzustellen. Details zur erforderlichen Mitwirkung können im Auftrag spezifiziert werden. Der Kunde informiert formdialog sofort über alle Vorkommnisse, die die Bearbeitung beeinflussen könnten.

  3. Überlässt der Kunde formdialog Materialien zur Nutzung im Rahmen des Auftrags, versichert er, dazu berechtigt zu sein. Er stellt formdialog von jeglichen Ansprüchen Dritter oder Haftung frei, sollte er nicht berechtigt sein, diese Materialien zu übergeben und zu verwenden.

  4. Der Kunde muss formdialog innerhalb einer angemessenen Frist, üblicherweise nicht länger als fünf Arbeitstage, mitteilen, ob er einen Vorschlag zur Gestaltung oder Durchführung eines Auftrags akzeptiert oder ablehnt.

VII Vergütung

  1. formdialog erhält für die vereinbarten Dienstleistungen eine Pauschalvergütung oder eine Vergütung basierend auf dem Zeitaufwand zu den in der Auftragsbestätigung festgelegten Konditionen.

  2. Sofern nicht anders vereinbart, sind pauschale Vergütungen wie folgt fällig und zahlbar:

  3. 50 % der Gesamtvergütung sofort als Vorkasse, spätestens 14 Tage nach Auftragserteilung,

  4. 50 % der Gesamtvergütung spätestens 14 Tage nachdem die vom Kunden definierten Ziele erreicht wurden oder nach Auftragsbeendigung.

  5. Rechnungen von formdialog sind ohne Abzüge innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang zahlbar.

  6. Rechnungen können per E-Mail versendet werden. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

  7. Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich 19% Umsatzsteuer, die formdialog in ihren Rechnungen separat ausweist.


VIII Gewährleistung

  1. formdialog ist berechtigt und verpflichtet, festgestellte Unrichtigkeiten und Mängel an ihrer Leistung zu korrigieren, unabhängig von einem Verschulden. Sie muss den Kunden darüber unverzüglich informieren.

  2. formdialog wird ihre Aufgaben mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erfüllen. Sie ist jedoch auf die Mitarbeit des Kunden angewiesen, um die inhaltliche Korrektheit, Vollständigkeit und Wahrheit ihrer Leistung zu gewährleisten.


IX Haftung

  1. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet formdialog nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ansonsten ist die Haftung auf die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Pflichten beschränkt, nur für vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Für leicht fahrlässige Verletzungen anderer Pflichten haftet formdialog nicht.

  2. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit, bei Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produkts, bei arglistig verschwiegenen Mängeln und nach dem Produkthaftungsgesetz.

  3. Bei Ausschluss oder Beschränkung der Haftung von formdialog gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.


X Rechtseinräumung durch den Kunden

  1. Der Kunde ist verantwortlich dafür, dass er alle Rechte an bereitgestellten Materialien besitzt und keine Rechte Dritter verletzt. Er räumt formdialog das unwiderrufliche, unentgeltliche Recht ein, die bereitgestellten Inhalte für den Vertragszweck zu nutzen und zu verwerten.

  2. Bei Verletzung dieser AGB oder geltender Gesetze durch den Kunden muss dieser formdialog von allen daraus resultierenden Ansprüchen Dritter freistellen.


XI Schutz des geistigen Eigentums, Nutzungsrechte

  1. Die Urheberrechte an den von formdialog und ihren Beauftragten erstellten Leistungen bleiben bei formdialog.

  2. Der Kunde darf die Leistungen nur für die im Auftrag festgelegten Zwecke nutzen und benötigt für jede weitere Vervielfältigung oder Verbreitung die ausdrückliche Zustimmung von formdialog. Eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung begründet keine Haftung von formdialog gegenüber Dritten.

  3. Bei Verstoß gegen diese Bestimmungen ist formdialog berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und weitere gesetzliche Ansprüche geltend zu machen.


XII Vertraulichkeit und Datenschutz

  1. "Vertrauliche Informationen" umfassen alle Informationen und Unterlagen, die einer Partei von der anderen bekannt werden und Geschäftsvorgänge betreffen. Beide Parteien verpflichten sich zur Geheimhaltung und dürfen die Informationen nur für den Auftrag nutzen. Diese Verpflichtung gilt unbegrenzt fort.

  2. Beide Parteien müssen auch ihren Mitarbeitern und Dritten, die Zugang zu den Informationen haben, die Geheimhaltung auferlegen. Diese Verpflichtung besteht auch nach Auftragsende fort.

  3. Ausnahmen von der Geheimhaltungspflicht gelten für bereits bekannte Informationen, öffentlich bekannte Informationen, schriftlich zur Weitergabe freigegebene Informationen, rechtmäßig ohne Einschränkungen erhaltene Informationen, selbst entwickelte Informationen und Informationen, die gesetzlich offengelegt werden müssen.

  4. Der Kunde stimmt der elektronischen Speicherung und Verarbeitung der Auftragsinhalte und -leistungen durch formdialog gemäß Datenschutzbestimmungen zu. Beide Parteien dürfen gespeicherte Daten nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung der Datenschutzgesetze.